Allgemeine Geschäftsbestimmungen
1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur
Durchführung des Umzuges heranziehen
2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung der Interessen
des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen
Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung
des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind
besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen
und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch
den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.
3. Kündigung des Vertrags
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform und muß
dem Möbelspediteur 10 Werkstage vor Auftragsbeginn vorliegen.
Es wird eine Rücktrittszahlung von 25% des veranschlagten Entgelts
erhoben.
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht
verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist
der diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur
auszuzahlen.
6. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspieler,
Fernseh- Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für
den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten
Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
7. Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem
Möbelspediteur abschließen, bei einer Selbstbeteiligung
von 250,00 €. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung.
8. Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der
Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
9. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes
vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel-
und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
10. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung
nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt sind.
11. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag
zustehenden Rechts an den Ersatzberechtigten abzutreten.
12. Missverständnisse
Die Gefahr des Mißverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders
und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
13. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nach
zuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung
irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
14. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Inlandstransporten vor Beginn der Verladung fällig
und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauszahlung in ausländischer Währung sind nach dem abrechneten
Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungspflicht
nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut
anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des
Absenders einzulagern, gemäß § 419 HGB
15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen
des Absenders zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses
Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen,
die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht,
in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung
des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt
die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall,
daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
hat oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt
hat oder seine Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht!
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